Mehrjahresplan zur digitalen Barrierefreiheit 2025-2026
Gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über Chancengleichheit, Teilhabe und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung muss jeder öffentliche Online-Kommunikationsdienst für alle zugänglich sein.
Diese Verpflichtung wurde durch Artikel 106 des Gesetzes für eine digitale Republik vom 7. Oktober 2016 sowie durch die zugehörige Durchführungsverordnung vom 24. Juli 2019 auf private Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 250 Millionen Euro ausgeweitet.
Die Verordnung Nr. 2023-859 vom 6. September 2023 änderte Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 und führte einen neuen Artikel 47-1 ein, der die Pflichten privater Akteure im Bereich der digitalen Barrierefreiheit präzisiert.
Digitale Barrierefreiheit betrifft Menschen mit dauerhafter, vorübergehender oder situativer Beeinträchtigung gleichermaßen. Dabei werden vier Arten von Beeinträchtigungen unterschieden: motorisch, auditiv, kognitiv und visuell.
Neben der technischen Umsetzung sieht die Durchführungsverordnung auch die Verpflichtung vor, Folgendes zu veröffentlichen:
- Einen Mehrjahresplan zur Herstellung der Barrierefreiheit öffentlicher Kommunikationsdienste, der online veröffentlicht und in jährliche Maßnahmenpläne mit einer Laufzeit von höchstens 3 Jahren unterteilt wird.
- Die Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
- Das Vorhandensein eines gut sichtbaren Hinweises auf der Startseite jedes öffentlichen Online-Kommunikationsdienstes, der angibt, ob dieser den Vorschriften zur Barrierefreiheit entspricht oder nicht, sowie eines Links zu einer Seite mit Informationen über den Umsetzungsstand des Mehrjahresplans und des laufenden Jahresmaßnahmenplans, über den Nutzer Verstöße gegen die Barrierefreiheitsregeln des Dienstes melden können.
Dieses Engagement zeigt sich in der Erstellung dieses Mehrjahresplans zur digitalen Barrierefreiheit in Verbindung mit jährlichen Aktionsplänen, mit dem Ziel, die Einhaltung des RGAA (allgemeiner Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit) zu unterstützen und die betroffenen Websites und Anwendungen kontinuierlich zu verbessern.
Barrierefreiheitspolitik
Begriff der digitalen Barrierefreiheit
Eine Behinderung ist definiert als jede Einschränkung der Aktivität oder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die eine Person in ihrem Umfeld aufgrund einer wesentlichen, dauerhaften oder endgültigen Beeinträchtigung einer oder mehrerer körperlicher, sensorischer, geistiger, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer invalidisierenden Gesundheitsstörung erfährt (Artikel L. 114 des Sozial- und Familiengesetzbuchs).
Digitale Barrierefreiheit soll gewährleisten, dass Online-Kommunikationsdienste von Menschen mit Behinderung genutzt werden können. Das bedeutet:
- Wahrnehmbar: zum Beispiel die visuelle und akustische Wahrnehmung von Inhalten für Nutzer erleichtern; Textalternativen für alle nicht-textlichen Inhalte bereitstellen; Inhalte so gestalten, dass sie auf unterschiedliche Weise dargestellt werden können, ohne Informationen oder Struktur zu verlieren (zum Beispiel durch ein vereinfachtes Layout);
- Bedienbar: zum Beispiel Nutzern Orientierungshilfen zur Navigation und zum Auffinden von Inhalten bieten; alle Funktionen per Tastatur zugänglich machen; Nutzern ausreichend Zeit zum Lesen und Nutzen der Inhalte geben; keine Inhalte gestalten, die epileptische Anfälle auslösen könnten;
- Verständlich: zum Beispiel dafür sorgen, dass Seiten vorhersehbar funktionieren; Nutzern helfen, Eingabefehler zu korrigieren
- Robust: zum Beispiel die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Technologien optimieren.
Etams Inklusionspolitik und Umgang mit Behinderung
Die Etam-Gruppe engagiert sich langfristig für die berufliche Inklusion aller und verfolgt eine aktive Politik zur Einstellung und dauerhaften Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Durch eine von der DREETS (Regionaldirektion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität) genehmigte Vereinbarung werden seit mehreren Jahren konkrete Maßnahmen entlang von 4 Schwerpunkten umgesetzt:
- Rekrutierung und Integration von Mitarbeitenden mit Behinderung: regelmäßige Teilnahme an Messen und Veranstaltungen, um qualifizierte Arbeitskräfte mit Behinderung kennenzulernen, sowie Einführung von POEC-Programmen (kollektive operative Vorbereitung auf die Beschäftigung), um die berufliche Eingliederung von arbeitsmarktfernen Menschen mit Behinderung zu fördern, indem sie gezielt für unsere Berufe ausgebildet werden, um ihnen ein neues Berufsleben zu ermöglichen.
- Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes und Umsetzung geeigneter Anpassungslösungen: Anpassung von Arbeitsplätzen, Begleitung bei der Anerkennung der Behinderung
- Durchführung von Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Information, zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Behinderung und zur Schulung operativer Teams: Umsetzung der Behindertenpolitik zur Sensibilisierung und Förderung des Zusammenhalts, Entwicklung spezieller Schulungsmodule
- Förderung des geschützten und angepassten Beschäftigungssektors: Partnerschaften mit ESAT (Einrichtungen und Diensten zur Unterstützung durch Arbeit) und angepassten Unternehmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Behinderung.
Diese vier zentralen Schwerpunkte der Politik werden von der Stabsstelle für Behindertenfragen gesteuert, die sich der Unterstützung der betroffenen Mitarbeitenden sowie allgemeiner der Support- und operativen Teams der Gruppe (Hauptsitz, Einzelhandel, Lager) widmet. Ergänzt wird diese Stelle durch die „Behindertenbeauftragten“ in den Vorständen der einzelnen Marken sowie durch alle Regionaldirektoren, die für die Filialen zuständig sind. Ihre Aufgabe ist es, ein näherer Ansprechpartner für die operativen Mitarbeitenden bei allen Fragen rund um Behinderung zu sein (Informationen zu Verfahren, lokale Maßnahmen, Nachverfolgung usw.).
Sie stützt sich auf alle internen Beteiligten, die als wesentliche Akteure und Multiplikatoren des Engagements und der Maßnahmen zur Behindertenpolitik fungieren: die Geschäftsleitung, die Personalabteilung, die regionalen Einzelhandelsdirektoren, die Bereichsleiter vor Ort sowie die Mitglieder des Sozial- und Wirtschaftsausschusses.
Die Gruppe möchte ihr Engagement für die Inklusion von Menschen mit Behinderung weiter verstärken und langfristig sichern.
Berücksichtigung der digitalen Barrierefreiheit bei Etam
Digitale Barrierefreiheit ist ein Thema, das sich die Etam-Gruppe schrittweise aneignet und zunehmend in ihre digitalen Überlegungen einbezieht. Verschiedene Teams (IT, Digital, Kommunikation usw.) sind eingebunden, auch wenn sich der Prozess noch in einer Anfangsphase befindet. Der Einsatz eines spezialisierten externen Dienstleisters wird in Erwägung gezogen, um die Strukturierung unseres Vorgehens, die Bewertung der Konformität sowie den Kompetenzaufbau zu unterstützen. Diese vorbereitende Phase soll die Grundlage für einen strukturierten Aktionsplan auf Gruppenebene schaffen.
Bislang konnten sich die Teams der Digital Factory, die dem Projekt am nächsten stehen, mit verschiedenen Fachleuten austauschen, um die spezifischen Herausforderungen der Barrierefreiheit zu verstehen, und können die übrigen Teams entsprechend unterstützen.
Betroffene Inhalte
Öffentliche Online-Kommunikationsdienste sind definiert als jede Bereitstellung von Zeichen, Signalen, Schriften, Bildern, Tönen oder Nachrichten jeglicher Art für die Öffentlichkeit oder bestimmte Personengruppen mittels elektronischer Kommunikation, die nicht den Charakter privater Korrespondenz haben (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft). Gemäß Artikel 47 des oben genannten Gesetzes vom 11. Februar 2005 umfassen sie insbesondere:
- Websites, Intranets, Extranets; Softwarepakete, sofern es sich um Anwendungen handelt, die über einen Webbrowser oder eine mobile Anwendung genutzt werden;
- Mobile Anwendungen, definiert als jede Anwendungssoftware, die für die Nutzung auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets konzipiert und entwickelt wurde, ausgenommen Betriebssystem oder Hardware;
- Digitales Stadtmobiliar, soweit es dessen Anwendungs- oder interaktive Komponenten betrifft, ausgenommen Betriebssystem oder Hardware.
Für die Gruppe haben wir folgende Elemente identifiziert, die einer Anpassung an die Vorschriften bedürfen:
| Marke | Typ | URL |
|---|---|---|
| Etam | E-Commerce-Website | https://www.etam.de/ |
| Undiz | E-Commerce-Website | https://www.undiz.de/ |
| Maison 123 | E-Commerce-Website | https://www.maison123.de/ |
| Etam, Undiz, Maison 123 | Digitale Tools in den Filialen (Selbstbedienungskassen, Terminals usw.) | - |
Bestimmte Inhalte sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen und fallen nicht unter die gesetzliche Verpflichtung:
- Dateien in Büroformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, sie sind für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens erforderlich, das zu den Aufgaben der betreffenden Einrichtung gehört;
- Vorab aufgezeichnete Audio- und Videoinhalte, einschließlich solcher mit interaktiven Komponenten, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
- Live übertragene Audio- und Videoinhalte, einschließlich solcher mit interaktiven Komponenten;
- Karten und Online-Kartendienste, sofern bei Karten zur Standort- oder Routenanzeige die wesentlichen Informationen in einem barrierefreien digitalen Format bereitgestellt werden;
- Inhalte Dritter, die weder von der betreffenden Einrichtung finanziert oder entwickelt wurden noch ihrer Kontrolle unterliegen;
- Inhalte von Intranets und Extranets, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites grundlegend überarbeitet werden;
- Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die weder für die Durchführung eines aktiven Verwaltungsverfahrens erforderlich sind noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder geändert wurden, insbesondere Archive
Personelle und finanzielle Ressourcen
Personelle Ressourcen
Die Gruppe muss für jeden Bereich (CSR, Finanzen, IT, Marken usw.) einen Beauftragten für digitale Barrierefreiheit benennen. Seine Hauptaufgaben bestehen darin:
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit festzulegen und zu verfolgen
- Projektteams in den verschiedenen Phasen zu unterstützen
- Die Erklärungen zur Barrierefreiheit auf den Plattformen der Gruppe zu überwachen
- An Sensibilisierung, Schulung und interner Kommunikation mitzuwirken
- Die rechtliche Entwicklung im Blick zu behalten
- Zentraler Ansprechpartner für Fragen der digitalen Barrierefreiheit zu sein
Themen der digitalen Barrierefreiheit betreffen mehrere Abteilungen der Gruppe und werden bereichsübergreifend organisiert über:
- Die Digital Factory: Projektmanagement, Design und Entwicklung
- Die Personalabteilung: Umsetzung besonderer Maßnahmen bei der Einstellung, Mitarbeiterschulungen
- Die CSR-Abteilung: Behindertenpolitik
- Die Rechtsabteilung: rechtliche Beobachtung zu Fragen der digitalen Barrierefreiheit, Überarbeitung von Verträgen mit Dienstleistern
- Die Finanzabteilung: Budgetzuweisung
- Den E-Commerce-Verantwortlichen jeder Marke: Steuerung digitaler Projekte, Entwicklung funktionaler Erweiterungen zusammen mit den technischen Teams, Anpassung des CRM usw.
Finanzielle Ressourcen
Für jedes digitale Projekt muss das zugewiesene Budget die spezifischen Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit berücksichtigen.
Für jedes Projekt kann ein eigenes Budget für das jeweils zuständige Team vorgesehen werden, unter anderem für:
- Beratungsleistungen zu technischen Themen
- Audits (Website, grafische Entwürfe usw.)
Diese Budgets werden jährlich anhand des Fortschritts bei der Umsetzung dieses Mehrjahresplans und der Erreichung der Ziele der Gruppe bewertet und überprüft.
Umsetzung der Barrierefreiheit
Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei neuen Projekten
Digitale Barrierefreiheit und die Einhaltung des RGAA werden bei neuen Projekten berücksichtigt, mit dem Ziel, die E-Commerce-Websites und mobilen Anwendungen der Gruppe zu verbessern und zugänglich zu machen.
Wir beginnen bereits jetzt damit, Barrierefreiheitsprobleme in den aktuellen Versionen zu beheben. Die Gruppe möchte die Maßnahmen dieses Mehrjahresplans nutzen, um die Berücksichtigung dieser Anforderungen bei allen digitalen Projekten auszuweiten und zu systematisieren.
Wir müssen die Barrierefreiheit auch bei neuen Projekten für interne und externe Tools (einschließlich der Rekrutierungswebsite) berücksichtigen
Berücksichtigung der digitalen Barrierefreiheit in Ausschreibungsverfahren
Bei bestimmten Projekten kann die Gruppe externe Dienstleister oder Lieferanten für die Entwicklung, den Kauf und die Wartung digitaler Tools hinzuziehen.
Die digitale Barrierefreiheit wird künftig ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung von Angeboten und Kompetenzen sein. Eine entsprechende Klausel wird in den Vertrag aufgenommen, begleitet von einer Informationskampagne für Dienstleister.
Kontroll- und Freigabeverfahren
Jede Website oder Anwendung wird bei der ersten Veröffentlichung, bei einer wesentlichen Aktualisierung, bei einer Überarbeitung oder am Ende der Anpassungsmaßnahmen einer Prüfung und/oder einem Audit unterzogen, um eine Konformitätserklärung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen.
Jede Marke ist für die Durchführung der Audits ihrer Websites und Anwendungen sowie für die Veröffentlichung der Erklärungen zur Barrierefreiheit verantwortlich. Die Audits können intern (über die Digital Factory) oder mit Unterstützung spezialisierter externer Dienstleister durchgeführt werden.
Nutzertests
Bislang führt die Gruppe keine Nutzertests mit Menschen mit Behinderung durch. Wir werden dieses Prinzip in unsere Panels für kommende Nutzertests aufnehmen, die entsprechende Profile benötigen.
Umgang mit Nutzerrückmeldungen
Gemäß den Vorgaben des RGAA werden wir ein Kontaktformular einrichten, über das Nutzer Navigationsprobleme auf unseren E-Commerce-Websites und Anwendungen melden können.
Um auf diese Anfragen zu reagieren, wird gemeinsam mit allen beteiligten Abteilungen und Personen ein spezielles Unterstützungsverfahren geprüft.
Anfragen können über das auf den Websites und Anwendungen verfügbare Kontaktformular gesendet werden, sodass die Beauftragten für Barrierefreiheit, sobald sie benannt sind, die Anfragen an die zuständigen Projektverantwortlichen weiterleiten können.
Kompetenzentwicklung
Schulung und Sensibilisierung
Die Gruppe arbeitet an der Einführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit, zunächst für Berufe, die direkt mit diesen Themen befasst sind (Designer, Entwickler, Tester, Product Owner usw.), und später breiter für alle Mitarbeitenden. Die Gruppe kann dabei auf einen externen Dienstleister zurückgreifen, um bestimmte Schulungen durchzuführen.
Ein Schulungsmodul zum Thema Behinderung steht bereits zur Verfügung und könnte um Inhalte zur digitalen Barrierefreiheit ergänzt werden.
Innerhalb der Digital Factory läuft ein Guidelines-Projekt, um die wichtigsten Grundsätze festzulegen, die bei neuen Projekten zur Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit zu beachten sind.
Einsatz externer Kompetenzen
Die Gruppe kann externe Dienstleister als Experten für digitale Barrierefreiheit hinzuziehen. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere Sensibilisierung, Schulung, Unterstützung der Teams und die Überwachung der Audits.
Bewertung und Qualifizierung
Diagnose und Audit
Die Festlegung der Modalitäten für die Durchführung von Diagnosen und Audits zur RGAA-Konformität ist derzeit in Arbeit. Sie werden in einem künftigen Update dieses Mehrjahresplans in diesem Abschnitt näher erläutert.
Bis dahin führen die Einheiten der Gruppe Diagnosen und Audits nach den Methoden durch, die sie für ihre Situation und ihren Reifegrad als am besten geeignet erachten.
Zeitplan der Maßnahmen
Basierend auf den bei der Erstellung dieses Plans gesammelten Informationen sowie der Komplexität der bewerteten Websites und Anwendungen hinsichtlich ihrer Machbarkeit wurden die Anpassungsmaßnahmen 2025 eingeleitet und werden in den kommenden Jahren fortgesetzt.
Der Plan legt über jährliche Aktionspläne die vorgesehenen Korrekturmaßnahmen fest, um die Barrierefreiheit nicht konformer Inhalte sicherzustellen. Jede Maßnahme wird mit einem Umsetzungszeitplan versehen, wobei die am häufigsten besuchten Inhalte und am meisten genutzten Dienste priorisiert werden.
Pflichtangaben auf der Website
Die Startseiten der verschiedenen Websites der Gruppe, nämlich Etam, Undiz und Maison 123, zeigen verpflichtend einen der folgenden Hinweise an:
- „Barrierefreiheit: vollständig konform“, wenn alle RGAA-Prüfkriterien erfüllt sind;
- „Barrierefreiheit: teilweise konform“, wenn mindestens 50 % der RGAA-Prüfkriterien erfüllt sind;
- „Barrierefreiheit: nicht konform“, wenn kein gültiges Auditergebnis zur Bewertung der Einhaltung der Kriterien vorliegt oder wenn weniger als 50 % der RGAA-Prüfkriterien erfüllt sind.
Dieser Hinweis ist anklickbar und führt zur Seite „Barrierefreiheit“, die die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie einen Link zum Mehrjahresplan enthält.
Die Websites verfügen über eine eigene Seite („Barrierefreiheit“), die direkt von der Startseite sowie von jeder Seite des Dienstes aus zugänglich ist und folgende Elemente enthält:
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß dem im RGAA-Referenzrahmen festgelegten Muster;
- Den Mehrjahresplan zur Barrierefreiheit oder einen Link dazu;
- Den Aktionsplan des laufenden Jahres oder einen Link dazu.
In allen Fällen wird eine standardisierte Internetadresse (URL) verwendet, wie zum Beispiel www.seitenname.endung/barrierefreiheit.
Aktionsplan (2025–2026)
Dieser Mehrjahresplan wird von Aktionsplänen begleitet, die die Maßnahmen zur Deckung aller Bedürfnisse der Gruppe im Bereich der digitalen Barrierefreiheit im Detail beschreiben.
Der jährliche Aktionsplan beschreibt die für das laufende Jahr geplanten und umgesetzten Maßnahmen sowie deren Umsetzungsstand. Der jährliche Plan kann aktualisiert werden; maßgeblich ist ausschließlich die online verfügbare Version. Die vorgestellten Aktionspläne gelten für alle Marken gemeinsam, da unsere digitalen Tools auf derselben Codebasis beruhen, wodurch die verschiedenen Maßnahmen gemeinsam genutzt werden können.
Jahresplan 2025
| Typ | Maßnahme | Details | Status |
|---|---|---|---|
| Mehrjahresplan | Erstellung | Verfassen und Veröffentlichen des Mehrjahresplans auf Gruppenebene | Erledigt |
| Sitemap | Korrektur | Entwicklung und Veröffentlichung einer Seite zur Navigation auf der Website | Erledigt |
| Jahresplan | Erstellung | Einrichtung von Aktionsplänen über 3 Jahre | In Bearbeitung |
| Governance | Steuerung | Benennung eines Beauftragten für Barrierefreiheit je Bereich | In Bearbeitung |
| Kontinuierliche Verbesserung | Korrektur | Im Anschluss an durchgeführte Audits (intern und/oder extern) Einsatz von Ressourcen zur Behebung der festgestellten wesentlichen Nichtkonformitäten | In Bearbeitung |
| Unterstützung und Sensibilisierung | Begleitung | Erstellung von Guidelines durch die Digital Factory | In Bearbeitung |
| Audit | Überprüfung | Kontaktaufnahme mit den auf unseren Plattformen eingesetzten Drittdiensten zur Überprüfung ihrer Konformität | In Bearbeitung |
| Technische Weiterentwicklung | Korrektur | Anpassung der herunterladbaren Bürodokumente an die Vorschriften | In Bearbeitung |
| Personalressourcen | Ermitteln | Bildung einer internen Testergruppe mit und ohne Behinderung | Noch durchzuführen |
| Audit | Überprüfung | Etam.com Undiz.com Maison123.com Etam-App Undiz-App |
Noch durchzuführen |
| Technische Weiterentwicklung | Korrektur | Anpassung der Bilder an die Vorschriften | Noch durchzuführen |
| Technische Weiterentwicklung | Korrektur | Anpassung der Formulare an die Vorschriften | Noch durchzuführen |
| Technische Weiterentwicklung | Korrektur | Anpassung der Eingabeprüfung an die Vorschriften | Noch durchzuführen |
| Technische Weiterentwicklung | Korrektur | Anpassung der Seitenstruktur an die Vorschriften | Noch durchzuführen |
Anlagen
Rechtliche Grundlagen: geltende Gesetze und Normen
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Gesetz Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über Chancengleichheit, Teilhabe und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung
- Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
- Verordnung Nr. 2023-859 vom 6. September 2023 zur Änderung von Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 und Einführung eines neuen Artikels 47-1 zur Präzisierung der Pflichten privater Akteure im Bereich der digitalen Barrierefreiheit
Nützliche Kontakte: Kontaktformular auf jeder Website und Anwendung der Gruppe verfügbar